1.- EINLASSRECHT
Im Rahmen des Einlassrechts, das die Besitzer von Hotelbetrieben gemäß Dekret 86/2013 (Artikel 47 und 49) haben, können sie jederzeit Personen vom Hotelbetrieb ausschließen oder den Zugang verweigern:
- a) Personen, die Zugang erlangen möchten, wenn die maximale autorisierte Kapazität bereits erreicht wurde oder die Öffnungszeiten des Betriebs erfüllt sind.
- b) Personen, die gewalttätige Haltungen zeigen oder öffentlich zum Hass, zur Gewalt oder zur Diskriminierung aufgrund von Geburt, Rasse, Geschlecht, Religion, Meinung, Behinderung, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität oder jeder anderen sozialen oder persönlichen Bedingung oder Umständen anstiften, insbesondere diejenigen, die aggressiv auftreten oder Aufruhr verursachen außerhalb oder am Eingang und diejenigen, die Waffen oder Gegenstände tragen, die als solche verwendet werden können.
- c) Personen, die Anzeichen von Betrunkenheit zeigen oder Drogen oder Rauschmittel konsumieren oder Anzeichen des Konsums aufweisen.
- d) Personen, die das erforderliche Mindestalter gemäß geltenden Vorschriften nicht erfüllen, es sei denn, sie werden von ihren Eltern oder ihrem gesetzlichen Vertreter begleitet.
- e) Personen, die einen Service benötigen, den der Betrieb nicht für ihren Aufenthalt im Hotel anbietet.
- f) Personen, die nicht den jeweils erforderlichen Kleiderstandards des Hotelpersonals für jedes Ereignis oder jeden Bereich des Hotels entsprechen.
- g) Personen, die die Pools außerhalb der festgelegten Zeiten nutzen.
- h) Personen, die Tiere in das Hotel bringen, ohne die schriftliche Genehmigung der Geschäftsleitung, außer für Personen mit funktioneller Vielfalt.
- i) Personen, die Aufruhr, Lärm, Schäden an den Hotelanlagen, Haltungen, die der Gesundheit und Sauberkeit des Betriebs entgegenstehen, und im Allgemeinen Personen verursachen, die sich nicht an die Anweisungen des Hotelpersonals im Hinblick auf Anstand, gute Nachbarschaft und jede andere Anweisung halten.
- j) Benutzer müssen das Zimmer verlassen, wenn sie nicht zahlen oder wenn die in der Reservierung angegebene Zeit abgelaufen ist, es sei denn, es wird eine andere Vereinbarung mit dem Hotel getroffen.
- k) Benutzer, die 'Balconing' praktizieren.
Jede Person, die sich unter den oben beschriebenen Bedingungen im Betrieb aufhält, kann vom Besitzer des Betriebs oder seinem Vertreter jederzeit ausgewiesen werden; die Unterstützung durch Sicherheitsdienste oder Strafverfolgungsbehörden kann erforderlich sein.
2.- REGELN BEIM AUFENTHALT IM BETRIEB
Die Zirkulation und der Aufenthalt im Betrieb erfolgen in den für Kunden reservierten Bereichen, wobei kein Zugang zu anderen Räumen oder reservierten / privaten Räumen besteht. Die Kleiderordnung ist jeweils angemessen.
Die ausdrücklichen Anweisungen des Hotelpersonals bezüglich Verhalten, Kleidung, Anstand und allen anderen Angelegenheiten, die auf einen angenehmen Aufenthalt für alle Hotelgäste abzielen, müssen eingehalten werden. Folgende Standards sind einzuhalten:
- a) Der Zugang zu Bars/Restaurants ist nicht mit nasser Kleidung gestattet.
- b) Es ist nicht gestattet, Möbel aus dem Innenbereich des Hotels in Bereiche wie Schwimmbäder und Terrassen zu nehmen, noch dürfen diese Möbel für irgendeinen anderen Zweck verwendet werden als den, für den sie ursprünglich gedacht waren.
- c) Das Verzehren von Getränken, die von außerhalb mitgebracht wurden, ist nicht in den öffentlichen Bereichen des Hotels gestattet.
- d) Das Rauchen ist im gesamten Betrieb, außer in den vom Hotel angegebenen Außenbereichen, verboten.
- e) Bei der Verwendung eines Bügeleisens, Elektrogeräts oder anderer Gegenstände, die Hitze, Feuer oder Funken verursachen können, müssen ausreichende Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden; dies liegt in der Verantwortung des Kunden.
- f) Das Helfen beim Zugang von Personen, die nicht im Hotel übernachten, ist verboten. Ein solcher Zugang muss ausdrücklich schriftlich vom Hotelpersonal genehmigt werden.
- g) Es ist strengstens untersagt, dass Kunden im "All-Inclusive"-Paket Getränke mit anderen Kunden teilen.
- h) Die Reservierung von Sonnenliegen am Pool durch das Ablegen von Handtüchern oder persönlichen Gegenständen ist nicht gestattet. Das Hotelpersonal wird sowohl Handtücher als auch Habseligkeiten entfernen.
- i) Dieser Betrieb akzeptiert keine Barzahlung in Bars und Restaurants. Jeder übernachtende Kunde wird eine Kreditvereinbarung haben, mit der alle Getränke direkt auf sein Zimmer gebucht werden und er zu einem für ihn geeigneten Zeitpunkt an der Rezeption bezahlen kann. Kunden können auch, wenn sie möchten, die Zahlung per Kreditkarte zum Zeitpunkt des Kaufs vornehmen (Barzahlungen können nur an der Hotelrezeption getätigt werden).
- j) Bei Feststellung von betrügerischen Handlungen oder Gewohnheiten bei der Nutzung des Kreditservices, den der Betrieb allen seinen Kunden anbietet, wird darauf hingewiesen. Kreditrahmen können aufgrund der Entscheidung des Hotels geändert oder storniert werden.
- k) Die Zimmer verfügen über einen Wäscheständer, daher ist es nicht gestattet, Kleidung an den Geländern der Zimmer aufzuhängen.
- l) Es ist nicht gestattet, Essen aus den Hotelrestaurants mitzunehmen.
- m) Es ist nicht gestattet, Handtücher außerhalb des Hotelbetriebs mitzunehmen. Alle Hoteldienstleistungen sind ausschließlich innerhalb des Hotels zu nutzen.
- n) Es ist nicht erlaubt, in den Zimmern mit tragbaren Küchen zu kochen.
- o) Haustiere und Begleittiere sind nicht gestattet, außer bei ausdrücklich zuvor von der Hotelleitung für jeden Benutzer akzeptierten Ausnahmen.
- p) 'Balconing' ist untersagt. Der Hotelbetrieb ist nicht verantwortlich für Verletzungen, die Gäste bei der Ausübung von 'Balconing' erleiden. Der Hotelbetrieb wird von jedem Gast, der 'Balconing' praktiziert, die Schäden (Sachschäden oder andere Ausgaben), die eine direkte Folge von 'Balconing' sind, einfordern. Ein Gast, der 'Balconing' betreibt, kann mit der Ausweisung aus dem Hotelbetrieb bestraft werden, ohne dass dies einen Anspruch auf Rückkehr oder Erstattung seitens des Hotels gegenüber dem Gast begründet. Falls erforderlich, wird die Hilfe der staatlichen Sicherheitskräfte und Behörden (Polizei) in Anspruch genommen. Alle Kosten, die dem Hotel für die Unterstützung von Kunden aufgrund von 'Balconing' entstehen, werden vom Gast übernommen.
3.- SICHERHEITSRICHTLINIEN WÄHREND IHRES AUFENTHALTS
- a) Überwachen und kontrollieren Sie Ihr Gepäck, lassen Sie es nicht unbeaufsichtigt.
- b) Schließen Sie die Tür Ihres Zimmers, wenn Sie es verlassen, und versuchen Sie erneut, sie zu öffnen, um sicherzustellen, dass sie geschlossen ist.
- c) Halten Sie die Tür Ihres Zimmers auch während kurzer Abwesenheit ordnungsgemäß geschlossen.
- d) Schließen Sie das Gepäck ab, wenn es nicht verwendet wird, und lagern Sie es in Ihrem Kleiderschrank. Verwenden Sie das Schloss Ihres Gepäcks, falls vorhanden, immer.
- e) Schützen Sie Ihren Zimmerschlüssel. Hinterlassen Sie Ihren Schlüssel nicht nur an der Rezeption. Geben Sie den Schlüssel immer persönlich an das Personal zurück, bevor Sie gehen.
- f) Bewahren Sie die Öffnungskarte für das Zimmer nicht mit einem Dokument auf, das auf den Betrieb oder die Zimmernummer hinweist.
- g) Informieren Sie die Geschäftsleitung umgehend über jedes abnormal erscheinende Ereignis, wie z. B.: Personen in verdächtiger Haltung in den Fluren, wiederholte Anrufe von nicht identifizierten Personen, Klopfen an der Tür Ihres Zimmers von Personen, die Sie nicht kennen, oder wenn Sie niemanden antreffen, wenn Sie öffnen.
- h) Laden Sie keine Fremden in Ihr Zimmer ein oder geben Sie ihnen Ihre Zimmernummer bekannt.
- i) Lassen Sie Wartungspersonal nicht in Ihr Zimmer, es sei denn, sie wurden vom Management angefordert oder autorisiert.
- j) Ihnen steht ein Safe zur Verfügung. Erkundigen Sie sich an der Rezeption nach den Bedingungen für seine korrekte Nutzung. Der Betrieb haftet nicht für Schäden an Gegenständen, die nicht im Safe verwahrt werden.